Kostenübernahme

Private Krankenversicherung (PKV) und Beihilfe

Wir erstellen Ihnen eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung und Beihilfestelle einreichen können.

Wir empfehlen Ihnen eine mögliche Kostenübernahme vorher mit Ihrer Krankenversicherung zu klären.

Gesetzliche Versicherung (GKV)

Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten für eine begrenzte Anzahl osteopathischer Behandlungen.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Private Zusatzversicherung

Über eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen ist eine Kostenübernahme möglich. Es wird kein Rezept und keine Überweisung des Arztes benötigt.

Eine Kostenübernahme klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung vorab.

Verordnung

Behandlungen können mit oder ohne ärztliche Verordnung vorgenommen werden.

Physiotherapeutische Leistungen werden privat oder auf Heilpraktiker-Basis abgerechnet.

Wenn Sie noch weitere Fragen zur Kostenübernahme oder zur Verordnung haben, dann setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung.